| Guttasyn® Arbeitsschutz-Schürzen erfüllen die Richtlinie 89/686/EWG für persönliche Schutzausrüstung (PSA Kategorie III). Unsere Schürzen sind aus hochwertigen Materialien gefertigt und entsprechen den Forderungen EN 467: Schutzkleidung, Leistungsanforderungen an Kleidungsstücke, die für Teile des Körpers einen Schutz gegen Chemikalien gewähren EN 340: Schutzkleidung, Allgemeine Anforderungen Die Baumusterprüfung wurde im Sächsischen Textilforschungsinstitut e. V., Annaberger Str. 240, D-09125 Chemnitz (Kennr. 0516) durchgeführt. Die Schürzen werden mit eingeschweißten PVC- oder TPU-Ösen gefertigt. Die Nacken- und Seitenbänder der PVC-Schürzen sind aus Gewebeband oder durchsichtigem Kunststoffband (mit Schnallenverschluss) gefertigt. Die TPU-Schürze wird mit Bändern, Haken und Schnallenverschlüssen aus TPU gefertigt. Die Schürzen haben glatte geschnittene Ränder ohne Nahtecken oder Umschläge. So werden dem Schmutz keine Angriffsflächen geboten. Die Folien sind laut Bescheinigung des Herstellers lebensmittelecht gemäß den "Empfehlungen des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin". |
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